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   OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06   

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https://dejure.org/2007,67174
OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06 (https://dejure.org/2007,67174)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.10.2007 - 3 U 165/06 (https://dejure.org/2007,67174)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 3 U 165/06 (https://dejure.org/2007,67174)
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  • OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06

    Gläubigerbenachteiligung durch die Bestellung von Sicherheiten

    Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Soweit der Beklagte sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des OLG Dresden vom 29.03.2007 ZinsO 2007, 497 beruft, kann daraus für den vorliegenden Fall keine Sittenwidrigkeit abgeleitet werden.

    Die Revision ist zuzulassen, weil die Frage der Anfechtbarkeit von erheblich werthaltigen Sicherheitsbestellungen eines ansonsten vermögenslosen Schuldners auch in Abgrenzung zur Entscheidung des OLG Dresden vom 29.03.2007, Az.: - 13 U 1132/06 -, ZInsO 2007, 497 grundsätzliche Bedeutung hat.

  • LG Neubrandenburg, 12.09.2006 - 4 O 279/05

    Anspruch auf Auskehr eines nach Forderungsverwertung im

    Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.09.2006, Az.: 4 O 279/05, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klägerin auf den Betrag von 2.259,90 EUR Zinsen erst ab dem 26.10.2005 zustehen.

    das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.09.2006, Az. - 4 O 279/05 -aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Bei der Einziehung einer Forderung auf das Konto des Insolvenzverwalters ist die Unterscheidbarkeit bereits durch die einzelne Buchung und den Buchungsbeleg gewährleistet (vgl. FK-Joneleit/Imberger, InsO, 4. Aufl., 2006, § 48, Rn. 14; BGH ZIP 1999, 626).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Denn gem. § 187 Abs. 1 BGB wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet (BGH NJW-RR 1990, 519; Palandt, BGB, 66. Aufl., 2007, § 187, Rn. 1).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 313/97

    Überschreitung des Antrags in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Die Antragsüberschreitung wird im Beruf ungsverfahren zudem dadurch geheilt, dass der Kläger sie sich zu eigen macht (BGH NJW 1999, 61) oder beantragt die Berufung zurückzuweisen.
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